Einschränkungen des Warenangebotes auf den Wochenmärkten

Aufgrund der Vorschriften der aktuellen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus sind einige Anbieter mit einem überwiegenden Sortiment an Non-Food-Produkten, ab sofort nicht mehr auf den Wochenmärkten anzutreffen. Diese Regelung gilt für die Dauer der verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.